Die Kosten für die Behandlung übernehmen in der Regel die privaten Krankenkassen, vorbehaltlich der Bewilligung der Kostenübernahme und in Abhängigkeit von Ihrem gewählten Tarif. Das Sitzungshonorar richtet sich dabei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) mit individuell vereinbarten Sätzen.
BEIHILFE / HEILMITTELFÜRSORGE
Beamte können sich einen Teil der Behandlungskosten erstatten lassen. Dafür ist nach den probatorischen Sitzungen eine schriftliche Antragstellung und Bewilligung durch die Beihilfestellen notwendig. In manchen Fällen kann es zu privaten Zuzahlungen kommen. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit dem zuständigen Sachbearbeiter Ihrer Beihilfestelle in Verbindung, um die Übernahmebedingungen einer psychotherapeutischen Behandlung (Verhaltenstherapie) zu klären.
Als Selbstzahler kann die Psychotherapie sofort ohne Formalitäten wie z. B. der Antragstellung begonnen werden. Die Gebühren pro Sitzung richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) mit individuell vereinbarten Sätzen. Für nähere Informationen können Sie mich gerne kontaktieren.
